Der Landesverband Lebenshilfe Baden-Württemberg und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bemängeln die Finanzierung von Freizeitgestaltung. Viele Stadt- und Landkreise würden Leistungen für den Hilfe- und Assistenzbedarf zur Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung nicht übernehmen, teilten die beiden Verbände zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) mit. Das stelle die Grundrechte von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe infrage und gefährde die bestehenden Angebote der Träger vor Ort.
Die Verbände fordern Stadt- und Landkreise dazu auf, die Kosten für Freizeitaktivitäten in den Leistungskatalog der Eingliederungshilfe aufzunehmen. Nur so könnten Inklusion und soziale Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes nachhaltig gesichert werden. Manche Menschen seien etwa für einen Stadionbesuch beim VfB Stuttgart auf Assistenz angewiesen. Solche Angebote gehörten in den Aufgabenbereich der Offenen Hilfen. Zwischen diesen und den Stadt- und Landkreisen brauche es verbindliche Vergütungsvereinbarungen. (2685/28.11.2024)