Schwerin. Durch die Maßnahmen gegen die Pandemie musste seit April auch in den Kirchen und Gemeindehäusern der Nordkirche auch jenseits der Kirchenmusik eine große Anzahl an kulturellen Veranstaltungen ausfallen. Allein auf dem Kalender im Nordkirchen-Portal Kulturhimmel.de betreffe das etwa 150 Veranstaltungen, sagt Anna Luise Klafs, Studienleiterin für Kunst & Kirche am Theologisch-Pädagogischen Institut (TPI).
Hochgerechnet für die sieben Monate bis jetzt im Oktober ist da bei 969 Kirchengemeinden mit 1900 Kirchen und Kapellen mit einer wesentlich höheren Zahl von ausgefallenen Kulturveranstaltungen zu rechnen. Wie Klafs erklärt, seien etliche Künstler kaum noch motiviert, mit Kirchengemeinden Auftritte zu vereinbaren, weil sie oft bei Absage kein Honorar bekommen hätten.
Kaum staatliche Hilfen
Um hier zu helfen, hat die Nordkirche auf Initiative von Kunst&Kirche im TPI einen Matching-Fund aufgelegt. Unter Matching-Fund versteht man, so ist bei Wikipedia nachzulesen, eine Form der komplementären Finanzierung für kulturelle Institutionen und Non-Profit-Organisationen. Gemeint ist damit, dass die Auslobung öffentlicher Mittel untrennbar mit dem Einwerben privater Mittel in einer bestimmten Höhe verbunden ist. Die Idee dahinter: Der Matching-Fund soll es den Kirchengemeinden leichter machen, angemessene Ausfallhonorare zu zahlen und damit den selbständigen Künstlern zu helfen, die kaum staatliche Hilfen bekommen, erklärt Klafs.
„Wenn zum Beispiel eine Kirchengemeinde mit einem Autor eine Lesung und dafür eine Gage von 200 Euro vereinbart hat und dann absagen musste und nun aus Anstand und Solidarität mit dem Autor doch noch ein Ausfallhonorar von mindestens 40 bis 50 Prozent zahlen will, dann legen wir den gleichen Betrag oben drauf“, so Klafs. Das gehe sehr unbürokratisch. Kirchengemeinden müssten nur Termin, Ort, Veranstaltung, Künstler und die Höhe des vorgesehenen Ausfallhonorars formlos per E-Mail an info@kulturhimmel.de schreiben, ermuntert die Studienleiterin. Dies ist bis zum Jahresende möglich. Den Unterstützungsfonds füllen die Nordkirche wie auch externe Sponsoren wie die „ecclesia“, eine Versicherungsgruppe im Raum der Kirche.
Für Kirchenmusik war bereits im Frühjahr ein solcher Fonds aufgelegt worden. Wie die Landeskirchenmusikdirektoren Hans-Jürgen Wulf und Frank Dittmer auf Anfrage berichten, ging es dabei um die Finanzierung von Ausfallhonoraren für die freiberuflichen Musiker und Sänger in abgesagten Konzerten in der Passions- und Osterzeit bis Mai – wenn die Gagen pro Konzert insgesamt 1000 Euro überstiegen.
Auch Kirchenkreise beteiligt
Beteiligt hätten sich neben der Landeskirche die meisten Kirchenkreise, sodass eine Drittelregelung möglich war: Auf Antrag der Kirchengemeinden wurden dann 50 Prozent der vertraglichen Gage gedrittelt, sodass die Kirchengemeinde, der Kirchenkreis und die Landeskirche ein Drittel übernommen hätten. „Damit sollte ein positives Signal gesetzt werden, dass sich Kirche solidarisch mit den Musikern zeigt“, so Dittmer. Wie Wulf erklärte, sei man jetzt in der Abrechnungsphase. Es habe jedoch auch etliche Kirchengemeinden gegeben, die sich die Ausfälle durch Sponsorenfinanzierung oder Nachholtermine mit den Musikern geregelt hätten, so Dittmer.