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Westfälische Kirche beschließt Klimaschutzplan

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat einstimmig einen Klimaschutzplan für die viertgrößte Landeskirche beschlossen. Der Plan benenne Strategie, Maßnahmen und Verantwortliche zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035, teilte das landeskirchliche Institut für Kirche und Gesellschaft am Freitag in Schwerte mit. Den Kern des Klimaschutzplans bildeten Maßnahmen für Handlungsbereiche wie Organisation, Gebäudestrategie, Gebäudeeffizienz und Erneuerbare Energien sowie Mobilität, Beschaffung, Kirchenland und Bildung.

Der Klimaschutzplan sei ein weiterer Baustein der landeskirchlichen Klimaschutzaktivitäten, hieß es weiter. Er ergänze das im November 2022 verabschiedete Klimaschutzgesetz, das unter anderem eine vierprozentige
Zweckbindung von Kirchensteuermitteln der kirchlichen Körperschaften als Klimapauschale festschreibt. Der Entwicklungsprozess sei vom landeskirchlichen Klimabüro in einem partizipativen Prozess mit Aktiven aller kirchlichen Ebenen entwickelt worden. Der Plan hat eine Laufzeit bis 2027.

Schon heute unternähmen die jeweiligen Körperschaften große Anstrengungen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, hieß es weiter. Sie seien dabei aber auf landeskirchliche Unterstützung und Leitplanken angewiesen. Je präziser diese Unterstützung sei, desto effizienter könnten die knappen
vorhandenen Ressourcen genutzt werden.

„Der Klimaschutzplan macht uns Beine und hält uns auf Kurs“, sagte die westfälische Präses Annette Kurschus. „Wir kennen jetzt nicht nur das Ziel, sondern auch konkrete Schritte und wichtige Stationen auf dem Weg dorthin.“

Die westfälische Synode hatte im vergangenen Jahr verbindliche Schritte zu einer weitgehenden Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 beschlossen. Die viertgrößte deutsche Landeskirche will die Emissionen von Treibhausgasen bis dahin um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern. Bis 2045 sollen die Treibhausgasemissionen schrittweise auf null sinken. Finanziert werden die Klimaschutzmaßnahmen über eine Pauschale von mindestens vier Prozent der Kirchensteuerzuweisungen an die Kirchenkreise und an die Landeskirche.