In Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr weniger Menschen Hilfen in besonderen sozialen Lebenslagen erhalten. Wie das Statistische Landesamt am Freitag in Halle (Saale) mitteilte, bezogen rund 10.300 Personen entsprechende Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII. Das waren rund zwölf Prozent weniger als im Jahr 2021.
Bei diesen Sozialleistungen handelt es sich etwa um Hilfen zur Pflege, Gesundheit oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten. Den Angaben zufolge erhielten im Jahr 2022 rund 8.450 Menschen Hilfe zur Pflege, knapp 1.300 weniger als im Vorjahr. 880 Pflegebedürftige hätten eine Unterstützung durch eine häusliche Pflegehilfe in Anspruch genommen, rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr.
Fast ein Fünftel der Menschen mit Hilfebezug erhielt eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können den Angaben zufolge beispielsweise vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. So wurden 2022 insgesamt 770 Mal Bestattungskosten übernommen, 60 Fälle weniger als im Vorjahr.
Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde demnach an 445 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt. Das waren 25 Fälle weniger als 2021.
Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe trete nur ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichten, hieß es. Durch Gesetzesänderungen bezüglich Rentenanspruch und Wohngeldbezug hätten sich die anzurechnenden Einkommen verändert.