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Welche familienpolitischen Vorhaben hat die Ampel umgesetzt?

Bei den familienpolitischen und gesellschaftlichen Themen hatte sich die Ampel viel vorgenommen. Sie setzte das Selbstbestimmungsgesetz um. Das Projekt Kindergrundsicherung blieb dagegen auf halber Strecke liegen.

Es sollte das größte sozialpolitische Projekt der Ampel-Regierung werden und das Problem der Kinderarmut zumindest lindern: die . Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag für einkommensarme Familien sowie weitere Sozialleistungen für Kinder sollten gebündelt und digitalisiert werden. Ämter sollten Familien auf ihren Anspruch hinweisen. Soweit das Vorhaben.

Dann wurde klar, dass das Ganze viel teurer werden würde als ursprünglich geplant. Zwölf Milliarden Euro hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zunächst dafür veranschlagt. Auch von einer eigens dafür geschaffenen Behörde mit 5.000 neuen Stellen war die Rede. Schon vor dem Ampel-Aus wollte die FDP da nicht mehr mitgehen. So blieb das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren hängen. Ob es zumindest noch zu einer Erhöhung unter anderem des Kindergelds kommt, ist nicht absehbar.

Mit der wollte die Ampel ein neues Rechtsinstitut neben der Ehe einführen. Sie wollte Menschen in den Blick nehmen, für die eine Ehe nicht infrage kommt – etwa alleinstehende ältere Menschen in einer Wohngemeinschaft oder Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen wollen. Maximal sechs volljährige Menschen sollen sich zu einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenschließen können. Das dafür verantwortliche Bundesjustizministerium legte lediglich Eckpunkte vor.

Das sogenannte dagegen ist Anfang November in Kraft getreten. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung beim Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Die Reform löste das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ab. Bereits vor in Krafttreten des Gesetzes gab es mehr als 3.000 Anmeldungen in den Standesämtern.

Dagegen blieb es bei den Reformen im bei einem Referentenentwurf. Dabei hatte der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Änderungen als “Zeitenwende im Familienrecht” angekündigt. Dazu gehörte unter anderem, dass in einer lesbischen Beziehung auch die Partnerin der Frau, die das Kind gebiert, ohne den Umweg über eine Adoption Mutter des Kindes werden soll. Ein Kind sollte aber auch künftig nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können. Erstmals sollte auch das Wechselmodell in einem Gesetz geregelt werden, bei dem ein Kind nach Trennung der Eltern abwechselnd beim Vater und bei der Mutter lebt.

Ungewiss ist, ob es noch eine Reform bei der geben wird. SPD, Grüne und FDP hatten sich darauf verständigt, die derzeitige Regelung durch eine Kommission prüfen zu lassen. Das Gremium schlug eine Liberalisierung vor, die Regierung konnte sich nicht darüber verständigen. Nun liegt im Bundestag ein interfraktioneller Entwurf vor, der sich an die Empfehlungen der Kommission anlehnt. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sollen danach Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Ob es noch zu einer Abstimmung im Bundestag kommen wird, ist ungewiss.

Zwei Reformen wurden aber mit Blick auf die Abtreibungsfrage vom Bundestag beschlossen: Als eines ihrer ersten Vorhaben legte die Regierung eine Streichung des sogenannten vor. Ärzte und Ärztinnen können damit etwa auf ihrer Homepages ausführliche Informationen über die Art eines Schwangerschaftsabbruches anbieten. Seit diesem Jahr kann zudem die sogenannte vor Schwangerschaftsberatungsstellen oder Arztpraxen mit einem Ordnungsgeld bestraft werden. Gemeint sind aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Arztpraxen oder Kliniken, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen.

Keine Gesetzentwürfe oder Anträge liegen dagegen zu den Themen und vor. Auch damit hatte sich die Kommission beschäftigt und jeweils eine liberalere Handhabung vorgeschlagen. Eine Reform der , die pflegenden Angehörigen mehr finanzielle Sicherheit bringen sollte, brachte die Regierung ebenfalls nicht mehr auf den Weg.

Verständigen konnte sich die Ampel indes darauf, sich an der Finanzierung von Kitas weiter zu beteiligen. Vier Milliarden Euro will sie dafür in den kommenden zwei Jahren bereitstellen. Verbindliche Kriterien etwa für einen Betreuungsschlüssel gibt es in dem allerdings nicht. Und auf den letzten Metern einigten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Erhöhung des von 250 auf 255 Euro sowie eine Erhöhung des Kinderfreibetrags. Der Bundestag muss das aber noch beschließen.