Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt auch in diesem Jahr auf die Tradition des „Weihnachtsfriedens“. Vom 17. bis 31. Dezember verzichten die zuständigen Ämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder unangekündigte Betriebsprüfungen, wie das NRW-Finanzministerium am Freitag in Düsseldorf mitteilte.
„Die Finanzverwaltung trägt mit dem Weihnachtsfrieden das bei, was sie kann, um den Menschen in unserem Land diesen Raum für Besinnlichkeit und Frieden zu geben“, sagte Minister Marcus Optendrenk (CDU). „Die Herausforderungen unserer Zeit, ob wirtschaftlich oder gesellschaftlich, betreffen uns alle und fordern Zusammenhalt.“
Der Weihnachtsfrieden bedeutet, dass während dieser Zeit grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und Prüfberichte nicht versendet werden. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung – etwa wegen einer drohenden Verjährung – unerlässlich ist. Steuerbescheide oder Mahnungen werden aber weiterhin verschickt – insbesondere, um Steuererstattungen zügig auszuzahlen und finanzielle Entlastung zu ermöglichen.