WDR-Intendant Tom Buhrow hat den Zeitplan der Ministerpräsidenten-Konferenz zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisiert. Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich vergangene Woche auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag jedoch bis zum nächsten Treffen im Dezember verschoben. „Für mich ist klar: Eine Umsetzung der gültigen KEF-Empfehlung ist zum 1. Januar nicht mehr machbar“, sagte Buhrow in der Sitzung des WDR-Rundfunkrats in Köln am Dienstag. Die Medienpolitik könne aber nicht einfach ein verfassungsrechtlich geprüftes Verfahren aussetzen.
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Vor dem jüngsten Treffen in Leipzig hatten sich mehrere Ministerpräsidenten gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Die Medienpolitik darf aber nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
Buhrow ließ am Dienstag indessen offen, ob die ARD tatsächlich in Karlsruhe klagen werde, wenn die Bundesländer die von der KEF empfohlene Erhöhung nicht umsetzen sollten. Nachdem der Landtag in Sachsen-Anhalt 2020 dem damals unterzeichneten Vertrag nicht zugestimmt hatte, hatten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gewehrt. Das oberste deutsche Gericht hatte die Erhöhung im Sommer 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro schließlich angeordnet.
Als „besonders kritisch“ bezeichnete Buhrow jedoch die geplanten Regelungen zu presseähnlichen Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender. „Text ist gleich Zeitung – diese Welt, diese Unterscheidung gibt es nicht mehr“, erklärte der WDR-Intendant und kündigte „noch eine Menge Konflikte“ an, weil die Sender durch die geplante Positivliste „massiv eingeschränkt“ würden. Als Beispiele für in Zukunft untersagte Angebote nannte er den Live-Ticker der Sportschau oder die aktuelle Berichterstattung bei besonderen Ereignissen wie etwa dem Anschlag in Solingen. Die Menschen wollten bereits wissen, was los sei, auch wenn es noch gar keine Sendung geben könne, betonte Buhrow.
In Leipzig wurde eine Positivliste beschlossen, auf der festgelegt werden soll, was öffentlich-rechtliche Sender im Internet künftig veröffentlichen dürfen, ohne dass private Medienanbieter unzulässig Konkurrenz erfahren.