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Was wird aus den Stasi-Akten?

Soll die Behörde für die Stasiunterlagen weiterbestehen oder geschlossen werden? Ausgelöst durch das Einsetzen einer Expertenkommission des Bundestages zur Zukunft der Behörde ist die Debatte darüber wieder neu entflammt.

Kommentar von Richard Schröder

(…) Im Jahre 2019 sollen die Überprüfungen auf Stasimitarbeit beendet werden. Wer 1989 25 Jahre alt war, ist 2019 55 Jahre alt. In diesem Alter wird selten jemand in den öffentlichen Dienst eintreten oder Abgeordneter werden und wenn doch, muss man ihn nach seinen letzten 30 Lebensjahren und nicht nach seinen Jugendsünden beurteilen. Individuell muss es einen Schlussstrich geben, die Verjährung. Für das kollektive Gedächtnis sind Schlussstriche absurd und undurchführbar.Wenn die Überprüfungen wegfallen, können die übrigen Aufgaben des BStU übernommen werden vom Bundesarchiv, der Stiftung Aufarbeitung, den Zentralen für politische Bildung und den zeitgeschichtlichen Forschungseinrichtungen. Man müsste diese Einrichtungen dafür allerdings rechtlich und finanziell ausstatten. Das Bundesarchiv hat sich glänzend bewährt im Umgang mit den Akten der Parteien und Massenorganisationen der DDR. (…)

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