Zwischen den Jahren wird in Bayern zur Wahrung des Weihnachtsfriedens kein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Die Finanzämter bewahrten auch in diesem Jahr die „altbewährte Tradition“ und belasteten die Menschen nicht mit Maßnahmen, die in der „besinnlichen und festlichen Zeit als unpassend empfunden werden“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Freitag.
Zwischen dem 20. Dezember bis einschließlich Neujahr sähen die Steuerverwaltungen davon ab, zum Beispiel Außenprüfungen zu beginnen oder Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen, heißt es. Ausnahmen würden nur dann gemacht, wenn eine Verjährung drohe und Steuerausfälle vermieden werden müssten. Steuerbescheide sollen aber weiterhin versandt werden. (00/3958/13.12.2024)