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Wahlplakate: Oberstes Landesgericht kassiert Freispruch von Neonazi

Das Landgericht München I muss neu verhandeln, ob das Anbringen von Wahlplakaten der rechtsradikalen Kleinstpartei „Der III. Weg“ strafbar ist. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf am Donnerstag das Revisionsurteil vom 28. März dieses Jahres, wie die Pressestelle der Behörde mitteilte (Az: 207 StRR 325/23). Der 7. Strafsenat des Landgerichts München I hatte das Urteil des Amtsgerichts Urteil zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten aufgehoben, weil kein Tatnachweis habe geführt werden können.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte nun die von der Staatsanwaltschaft gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision als begründet erwachtet. Der 7. Strafsenat habe sich nicht genügend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten in Betracht zu ziehen sei, weil er in die Organisation der Plakataktion als Mitverantwortlicher eingebunden war. Es handelte sich um die bundesweit aufgehängten und teilweise verbotenen großformatigen Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“.

Eine andere Kammer des Landgerichts München I muss demnächst neu über die Sache entscheiden. Anders als beim „Stützpunktleiter“ der rechtsradikalen Kleinstpartei war das Landgericht beim ebenfalls angeklagten früheren Münchner Parteichef des „III. Wegs“ von dessen Schuld überzeugt. Er war zu einer Gesamtgeldstrafe von 8.400 Euro verurteilt worden. Diese hatte das Bayerische Oberste Landesgericht im Oktober dieses Jahres ebenfalls in einem Revisionsverfahren entschieden. (00/4089/14.12.2023)