Das Landgericht München I muss neu verhandeln, ob das Anbringen von Wahlplakaten mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ durch die rechtsradikale Kleinstpartei „Der III. Weg“ für einen der mutmaßlich Beteiligten strafbar ist. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf am Donnerstag das Revisionsurteil vom 28. März dieses Jahres, wie die Pressestelle der Behörde mitteilte (AZ: 207 StRR 325/23). Der 7. Strafsenat des Landgerichts München I hatte das Urteil des Amtsgerichts zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten aufgehoben, weil kein Tatnachweis habe geführt werden können.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun die von der Staatsanwaltschaft gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision als begründet erachtet. Der 7. Strafsenat habe sich nicht genügend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass eine Strafbarkeit des Angeklagten in Betracht zu ziehen sei, weil er in die Organisation der Plakataktion als Mitverantwortlicher eingebunden war.