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Vorstoß für elektronische Fußfessel und Anti-Gewalt-Trainings

Die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen hat in Deutschland zuletzt stark zugenommen. Um Betroffene besser zu schützen, bringt das Justizministerium nun noch neue Maßnahmen auf den Weg.

Durch elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter sollen Frauen künftig besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium am Montag einen Entwurf für Änderungen am Gewaltschutzgesetz vorgelegt. Offen ist allerdings, ob dieses Vorhaben noch Chancen hat, vor der geplanten Neuwahl im Februar beschlossen zu werden. Zunächst können nun Länder und Verbände bis zum 13. Dezember Stellung zu dem Entwurf nehmen.

“Im Kampf gegen häusliche Gewalt gilt es keine Zeit zu verlieren”, sagte Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos). Die Zahlen häuslicher Gewalt stiegen in Deutschland seit Jahren an. Beinahe jeden Tag werde eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. “Das Ausmaß von Partnerschafts- und Familiengewalt ist regelrecht erschütternd.” Daher müsse der Staat mehr dafür tun, um insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen. In Spanien habe man etwa mit dem Einsatz von elektronischen Fußfesseln gute Erfahrungen gemacht.

Das Gewaltschutzgesetz, das seit 2002 in Kraft ist, ermöglicht Betroffenen unter anderem, vor dem Familiengericht Schutz zu beantragen. Bislang sind beispielsweise das Verbot, eine Wohnung zu betreten oder sich zu nähern oder Kontakt aufzunehmen, möglich. In Hochrisikofällen könnten Familiengerichte künftig eine elektronische Fußfessel zur Überwachung des Aufenthaltsorts anordnen, wenn das Gesetz noch beschlossen werden sollte. Dies soll der Polizei bei Verstößen gegen Auflagen ein schnelleres Eingreifen ermöglichen. Familiengerichte sollen Täter zudem zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können.