Berlin – Vor einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kassen und Krankenhäusern über eine mögliche Kassenfinanzierung vorgeburtlicher Bluttests hat der Bundestag über möglichen gesetzlichen Regelungsbedarf beraten. Im Parlament meldeten sich mehrheitlich Befürworter einer Finanzierung durch die Kassen zu Wort. Gleichzeitig betonten viele Redner, dass die Fragen an den Gesetzgeber über die Finanzierungsfrage hinausgingen. Kritiker sehen in dem Test ein Instrument der Selektion und äußerten Sorge über den Umgang mit Behinderten.
Der Test erkennt am Blut der Mutter, ob das ungeborene Kind eine Trisomie, etwa das Down-Syndrom, hat. Bislang müssen ihn Eltern privat bezahlen. Andere Methoden wie die Fruchtwasseruntersuchung, die dies auch untersuchen, werden von der Kasse übernommen, bergen aber ein hohes Fehl- oder Frühgeburtsrisiko.
Das Thema ist gesamtgesellschaftlich umstritten. Behindertenverbände sehen die Tests kritisch. Die evangelische Kirche hat sich in einer Stellungnahme für die Kassenleistung unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen, die katholische ist dagegen. Dagegen ist auch die Arbeitsgemeinschaft christlicher Mediziner (ACM). Sie befürchtet, dass das „zu einer zunehmenden Selektion aufgrund einer Behinderung führt“, erklärte die Arbeitsgemeinschaft in Marburg.
Der G-BA, der voraussichtlich im Spätsommer entscheidet, sieht in seiner im März veröffentlichten Beschlussempfehlung vor, den Bluttest nur bei Risikoschwangerschaften von den Kassen finanzieren zu lassen. epd/KNA/UK