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Verwaltungsgericht Schwerin meldet Höchstzahlen bei Asylverfahren

Das Verwaltungsgericht Schwerin schlägt Alarm, weil die Verfahrenszahlen und die Verfahrensdauer steigen, der Personalbestand aber nicht Schritt hält. Im vergangenen Jahr habe sich die Zahl neuer Verfahren am Verwaltungsgericht Schwerin um rund 62 Prozent erhöht und von Januar bis Mai 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum abermals um fast 38 Prozent, teilte das Gericht am Freitag mit. Besonders betroffen sei der Bereich Asyl. Allein hier seien bis Ende Mai 2025 rund 1.170 Verfahren eingegangen, das seien fast acht Verfahren pro Kalendertag. Zum Jahresende würden bis zu 3.000 Verfahren erwartet.

Derzeit seien 9 von 23 Richterinnen und Richtern ausschließlich mit Asylstreitverfahren befasst, ab Juli würden es 10 von 24 Richtern sein, hieß es. Im Jahr 2017, als rund 3.000 Asylsachen eingingen, seien 14 von 30 Richterinnen und Richtern mit diesen Verfahren beschäftigt gewesen. In gerichtlichen Asylverfahren suchen Asylbewerber, die bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht oder nicht vollständig anerkannt wurden, Rechtsschutz.

Im Jahr 2017, dem bisherigen Höhepunkt bei den Neueingängen im Bereich Asyl, seien die Bestände an laufenden Asylverfahren auf über 1.600 angewachsen, hieß es. Dieser bisherige Höchstwert sei Ende 2024 überschritten worden: Die Bestände erreichten den Angaben zufolge einen Stand von mehr als 1.900 Sachen (Ende 2023: 920). Aktuell seien bereits fast 2.400 offene Asylsachen anhängig.

Grund dafür sei, dass 2024 kaum mehr Richter (21,5) als im Vorjahr (21,0) am Verwaltungsgericht eingesetzt waren, hieß es. Bei einem Bedarf von 29 Richtern für 2024 lasse sich ein weiterer Aufbau von Beständen nicht verhindern. In der Folge verlängerten sich die Verfahrenslaufzeiten. Diese betrugen laut Gericht 2024 im Asylbereich bis zum Urteil durchschnittlich 17,5 Monate (2017: 8,8 Monate).

Von längeren Laufzeiten betroffen seien auch andere verwaltungsrechtliche Klagen, deren Eingänge seit Januar ebenfalls stiegen. Dabei gehe es um Klagen gegen behördliche Entscheidungen, etwa die Versagung einer Baugenehmigung oder gegen die Rückforderung von Corona-Hilfen. Als Folge der personellen Unterausstattung drohten auch hier weiter wachsende Bestände und längere Laufzeiten. Die Dauer, nach der solche Klagen mit Urteil entschieden werden, habe sich von knapp 26 Monaten im Jahr 2023 auf über 28 Monate im Jahr 2024 erhöht.