Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen zuvor aus tierschutzrechtlichen Gründen gestoppten Transport von 105 Rindern nach Marokko erlaubt. Die Richter hätten dem Eilantrag eines Transportunternehmens stattgegeben, der sich gegen das vom Landkreis Emsland verhängte Verbot gewandt habe, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Beschluss verpflichte den Landkreis, die vorgelegten Fahrtenbücher abzustempeln und den für den 18. und 19. Dezember geplanten Transport abzufertigen. Allerdings könne der Landkreis Emsland den Beschluss noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anfechten. (2 B 38/23)
Der Landkreis hatte sich den Angaben zufolge auf einen Erlass des niedersächsischen Agrarministeriums berufen, der Tiertransporte nach Marokko grundsätzlich verbietet. Diesen erklärten die Osnabrücker Richter mit ihrem Beschluss ebenfalls für unwirksam, erläutere eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Das Ministerium und infolgedessen auch der Landkreis hätten eine abstrakte Gefahr für tierschutzrechtliche Verstöße in dem Land, etwa durch das Schächten von Tieren, zur Begründung herangezogen, erläuterte die Sprecherin. Das Tierschutzgesetz fordere aber nicht eine abstrakte, sondern eine konkrete Gefahr für solche Verstöße. Diese hätten weder das Ministerium noch der Landkreis dargelegt. Zudem handele es sich bei dem Abnehmer in Marokko um eine Molkereigenossenschaft, die von den zuständigen marokkanischen Behörden kontrolliert werde.
Nur das Bundesagrarministerium könne ein grundsätzliches Verbot von Tiertransporten nach Marokko auf der Grundlage von abstrakten Gefahren erlassen. Dem Landesministerium bleibe damit nur, auf bundespolitischer Ebene auf eine entsprechende Verordnung hinzuwirken.