Ein neuer Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist am Freitag in Kiel unterzeichnet worden. Das Land Schleswig-Holstein, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Verbände der Leistungserbringer sind laut Mitteilung des Sozialministeriums die Unterzeichner des Dokuments, das die Grundlagen regelt, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Land künftig erbracht und vergütet werden.
Der letzte Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe datiert den Angaben zufolge vom Juni 2019. Weil inhaltliche Fragen zwischen dem Land und den Verbänden der Leistungserbringer damals offen geblieben waren, erließ die Landesregierung im Anschluss eine weitergehende Verordnung, wogegen die Verbände Klage erhoben. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne): „Mit dem neuen Landesrahmenvertrag beenden wir das jahrelange juristische Tauziehen und haben endlich wieder eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Vertragspartnern vorliegen.“
Mit der Unterzeichnung schafften die Kreise und kreisfreien Städte, die Verbände der Leistungserbringer und das Land einen verlässlichen Rahmen, der die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes für die Erbringung von Teilhabeleistungen an allen Orten in Schleswig-Holstein umsetze, hieß es. Der Vertrag trage zur Rechtssicherheit und Verbindlichkeit im Interesse der Menschen mit Behinderungen und der Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe bei.
Der Vertrag verfolgt laut Sozialministerium konsequent den Leitgedanken der Personenzentrierung in Abkehr von der Einrichtungszentrierung: Individuelle Bedarfe seien unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu erfüllen. Wünsche der Menschen mit Behinderungen zur Gestaltung von Teilhabeleistungen seien zu berücksichtigen.
Das Dokument beinhalte ein neues Leistungspauschalensystem, das die Leistungserbringung individuell für jeden Leistungsberechtigten besser abbilde. Umfang und Inhalte einer Leistung würden über einen Leistungskatalog definiert, deren Vergütung zeitbasiert geleistet werde.
In Schleswig-Holstein wurden laut Sozialministerium im vergangenen Jahr Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Höhe von rund 1 Milliarde Euro geleistet. Davon trägt das Land rund 870 Millionen Euro, die übrigen Kosten tragen die Kreise und kreisfreien Städte. Die finanziellen Aufwendungen kommen rund 32.000 Menschen mit Behinderung im Land zugute.