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Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen – Ottawa-Konvention

Bislang ächten 164 Staaten Antipersonenminen. Doch der Überfall Russlands auf die Ukraine veranlasst mehrere osteuropäische Staaten, diese Waffen wieder zu produzieren und zu verlegen.

Der 1997 geschlossene Vertrag über ein Verbot von Antipersonenminen, auch als Ottawa-Konvention bezeichnet, ächtet den Einsatz von Antipersonenminen. Der 1999 in Kraft getretene Vertrag verbietet Einsatz, Produktion und Weitergabe dieser Waffen.

Der Konvention gehören weltweit insgesamt 164 Staaten – darunter Deutschland – an, 33 Staaten gehören ihm nicht an, darunter auch Großmächte wie Russland, China und die USA. Wegen der russischen Bedrohung haben die drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland sowie Polen erklärt, aus dem von ihnen unterzeichneten Übereinkommen aussteigen zu wollen. Auch Finnland erwägt einen Austritt.

Nach dem neuen Landminen-Monitor 2024 wurden 2023 mindestens 5.757 Menschen durch Antipersonenminen getötet oder verletzt, 22 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten Opfer gab es in Myanmar und Syrien. Über 80 Prozent kamen aus der Zivilgesellschaft. Rund 37 Prozent der zivilen Opfer waren Kinder.

Antipersonenminen sind unter anderem deshalb umstritten, weil sie Soldaten und Zivilisten unterschiedslos treffen können. Zudem sind vergessene und nicht geräumte Minen auch nach dem Ende eines Konflikts eine Bedrohung für die Zivilbevölkerung. Daher ist die Waffe weitgehend geächtet. Insgesamt sind nach Angaben von Handicap International immer noch 58 Länder und andere Gebiete mit Landminen verseucht.

Minen, die nicht gegen Personen, sondern gegen Fahrzeuge gerichtet sind – sogenannte Antifahrzeug-Minen – zählen zwar auch zu den Landminen, fallen aber nicht unter das Verbot.