Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das „Institut für Staatspolitik“, den Verein „Ein Prozent e.V.“ und die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft. Bei den drei bislang als Verdachtsfälle geführten Vereinigungen hätten sich „Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung inzwischen zur Gewissheit verdichtet“, teilte das Bundesamt in Köln mit. „Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“, erklärte Präsident Thomas Haldenwang.
Bei der „Jungen Alternative“ habe es eine „inhaltliche Verfestigung“ sowie teils auch eine Verschärfung der extremistischen Positionen gegeben, führte der Verfassungsschutz aus. Er verwies auf Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten. Zudem seien Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, des Staates und seiner Repräsentanten mache deutlich, dass es der Jugendorganisation der AfD um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems in Deutschland gehe.
Die verfassungsfeindliche Haltung des in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) ansässigen „Instituts für Staatspolitik“, dessen Mitgründer der Publizist Götz Kubitschek ist, begründet das Bundesamt mit Äußerungen, die sich gegen die Menschenwürde richteten. Führungspersonen des Vereins strebten ein „ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk“ an. Dies impliziere eine Herabsetzung von Eingebürgerten zu Deutschen zweiter Klasse. „Ein Prozent e.V.“ vertrete und propagiere Positionen, die nachweislich völkisch-nationalistisch sowie migranten-, fremden-, muslimfeindlich und rassistisch seien, erklärte der Verfassungsschutz.