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Verein: Keine Nachzahlung bei verspäteter Betriebskostenabrechnung

Wer in diesem Jahr noch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 erhält, muss keine Nachzahlungsforderungen leisten. Alle Abrechnungen für 2022 mussten spätestens am 30. Dezember 2023, dem letzten Werktag des Jahres, bis 18 Uhr zugestellt sein, teilte der Mieterverein München am Mittwoch mit. „Die Vermieter haben ein Jahr für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung Zeit. Wird die Frist versäumt, bleibt der Vermieter auf den Nachzahlungen sitzen“, sagte Geschäftsführerin Angela Lutz-Plank.

Guthaben der Mieterinnen und Mieter dagegen verfielen nicht. „Wer eine verspätete Abrechnung im Briefkasten findet, aus der sich eine Rückzahlung eines Teils der Vorauszahlungen ergibt, behält den Anspruch darauf.“ Das Guthaben sei sofort auszuzahlen. Wegen der stark gestiegenen Energiepreise würden jedoch nur die wenigsten Nebenkostenabrechnungen ein Guthaben aufweisen.

Korrigiere die Vermieterseite eine Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist, dürfe das Mieterinnen und Mieter nur in wenigen Ausnahmefällen benachteiligen. „Führt die Korrektur zu einer höheren Nachzahlung, kann die Vermieterseite den nach dem Jahreswechsel geltend gemachten Mehrbetrag nur verlangen, wenn sie die Verspätung nicht zu vertreten hat“, sagte Lutz-Plank weiter. Ein solcher Fall trete beispielsweise ein, wenn ein Grundsteuerbescheid nachträglich zugeht. Dann blieben drei Monate Zeit für die Korrektur der Abrechnung. Der Mieterverein München rät, Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich auf Fehler zu prüfen. (01/0022/03.01.2024)