Wer in diesem Jahr noch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 erhält, muss keine Nachzahlungsforderungen leisten. Alle Abrechnungen für 2022 mussten spätestens am 30. Dezember 2023, dem letzten Werktag des Jahres, bis 18 Uhr zugestellt sein, teilte der Mieterverein München am Mittwoch mit. „Die Vermieter haben ein Jahr für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung Zeit. Wird die Frist versäumt, bleibt der Vermieter auf den Nachzahlungen sitzen“, sagte Geschäftsführerin Angela Lutz-Plank.
Guthaben der Mieterinnen und Mieter dagegen verfielen nicht. „Wer eine verspätete Abrechnung im Briefkasten findet, aus der sich eine Rückzahlung eines Teils der Vorauszahlungen ergibt, behält den Anspruch darauf.“ Das Guthaben sei sofort auszuzahlen. Wegen der stark gestiegenen Energiepreise würden jedoch nur die wenigsten Nebenkostenabrechnungen ein Guthaben aufweisen.