Die Deutsche Kinderhilfe hat die geplante Herabstufung der Strafbarkeit für den Besitz von Kinderpornografie kritisiert. Das Bundesjustizministerium führe keine belastbaren Zahlen dafür an, dass immer wieder Eltern und Lehrer unverschuldet ins Visier gerieten, erklärte die Kinderhilfe am Mittwoch in Berlin. Es gebe dafür und auch für tatsächlich häufiger aufgetretenen Fälle von Minderjährigen, die Material weiterleiten, alternative Möglichkeiten, dies auszuschließen.
Die Bundesregierung will Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials wieder absenken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett im Februar, am morgigen Donnerstag wird er im Bundestag beraten werden. Demnach soll die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den Versuch der Beschaffung, des Abrufens oder des Besitzes von einem Jahr auf drei Monate verringert werden.