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Verbraucherzentrale: Schweigen ist keine Zustimmung

Das Schweigen zu einer Vertragsänderung ist laut einer Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden noch keine Zustimmung. Damit erklärten die Richter die automatische Erhöhung von Preisen und Leistungen durch eine Versicherung für unwirksam, teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart mit. (Az. 5 O 26/23 KfH).

Das Gericht verhandelte den Fall, in dem ein Versicherungsvertreter seinen Kunden über künftige Mehrleistungen und steigende Beiträge in einem laufenden Vertrag informierte und diese für wirksam erklärte, sollte der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Der Versicherte widersprach zwar umgehend, hielt das Vorgehen der Versicherung aber für so merkwürdig, dass er die Verbraucherzentrale informierte, die den Vertreter dann abmahnte.

Weil die Versicherung jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, ging die Verbraucherzentrale vor Gericht und sieht sich nun durch das Urteil aus Baden-Baden bestätigt. „Das Schweigen eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin ist keine Willenserklärung,“ erläuterte Versicherungsexperte Peter Grieble von der Verbraucherzentrale. (1047/15.05.2024)