Im Durchschnitt steigen die Beitragssätze der Krankenkassen in diesem Jahr um 2,5 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, über einen Wechsel nachzudenken – das sei viel einfacher als gedacht.
Angesichts steigender Beiträge geben Verbraucherschützer Tipps zum Wechseln der gesetzlichen Krankenkasse. Der Wechsel zu einer günstigeren Versicherung sei unkompliziert, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag in Düsseldorf mit. Kunde einer neuen Kasse zu werden, könne durchaus angebracht sein, da der Anstieg in diesem Jahr teilweise deutlich stärker sei als früher. Wer wechseln möchte, brauche nur eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese unternehme dann die weiteren Formalitäten.
Wessen Zusatzbeitrag erhöht wurde, der hat den Angaben zufolge ein Sonderkündigungsrecht bis zum Monatsende, beispielsweise aktuell bis zum 31. Januar. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse endet aber nicht bereits dann. Mitglied bei der neuen Kasse sei man in diesem Fall erst ab dem 01. April, so die Verbraucherzentrale.
Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst hat und mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert war, kann demnach das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten in Anspruch nehmen.
Eine Ausnahme gelte für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, so die Verbraucherzentrale. Sie könnten erst kündigen, nachdem die dreijährige Bindungsfrist abgelaufen ist. Ein solcher Wahltarif dient beispielsweise dazu, den Zeitpunkt, ab dem Krankengeld gezahlt wird, zu verlängern oder zu verkürzen.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hänge nicht nur vom Beitragssatz ab, so die Verbraucherzentrale. Manche Krankenkassen böten Zusatzangebote beispielsweise zur Zahnreinigung, Reiseimpfungen oder künstlichen Befruchtung, die für lediglich für bestimmte Kunden attraktiv sind. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind die Leistungen der Krankenkassen aber zu über 90 Prozent gleich.