Täuschung mit Pflegekursen, Missbrauch von Krankendaten: Pflegebedürftige werden systematisch Opfer von Betrügern. Wer den Betrug bemerkt, sollte laut Verbraucherschützern handeln – und Anzeige erstatten.
Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger ältere Menschen zu nicht notwendigen Pflegeleistungen zu überreden. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte, würden die Täter ihre potenziellen Opfer telefonisch kontaktieren, um deren Versichertennummer zu erfragen. Anschließend böten sie etwa Kurse für pflegende Angehörige oder sogenannte Pflegeboxen mit Desinfektionsmitteln an, die sie dann über die Krankenkasse der Betroffenen abrechnen würden. Den Angaben zufolge entstünde den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen dadurch ein erheblicher Schaden. Zudem blieben viele Betroffene verunsichert zurück.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einem unerwünschten Anruf sofort aufzulegen. Hellhörig sollte werden, wem eine “Pflegebox” oder ein “Pflegekurs” angeboten wird. Zudem gäben sich die Betrüger oft als “Pflegeservice” aus oder fragten “im Auftrag der Pflegekasse”.
Ist bereits ein Vertrag per Telefon geschlossen, sollte sich der Betroffene laut Verbraucherschützern nach einer Auftragsbestätigung im E-Mail-Postfach, einem Brief oder einer Kiste mit Pflegehilfsmitteln im Briefkasten umsehen. Dann sollte der Vertrag rasch widerrufen werden. Musterschreiben dafür gebe es auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW. Außerdem sollten Betroffene mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen kann. Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen eingehen, sollte man sich Hilfe holen, so die Verbraucherzentrale.
Zusätzlich erhielten Betroffene in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen Hilfe. Wichtig sei zudem, die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde zu melden und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Um die Masche sofort zu erkennen, sollten Pflegebedürftige die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Diese gebe es in jeder Kommune. Sie sei kostenfrei und könne mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch.
Wie die Betrüger an die Daten gelangen sei unbekannt. Betroffene hätten jedoch das Anrecht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen.