Die Verbraucherinitiative Aeternitas rät dazu, frühzeitig Vorsorge für einen möglichen Todesfall eines Angehörigen in einem Heim zu treffen. Es sollte mit der Einrichtung vereinbart werden, was mit Verstorbenen geschehen und welches Bestattungshaus zuständig sein soll, erklärte der Verein für Bestattungskultur in Königswinter bei Bonn. Für die Abholung der Verstorbenen könnten Heime oder Krankenhäuser unter Umständen selbst ein Bestattungsunternehmen auswählen.
Rund 80 Prozent der Menschen sterben laut Aeternitas in Deutschland in Einrichtungen wie Pflege- und Altenheimen oder Krankenhäusern. Da die für die Bestattung zuständigen Angehörigen nicht immer zeitnah zu erreichen seien, könne die Einrichtung bei bestehendem Zeitdruck ein Bestattungsunternehmen mit der Abholung der Verstorbenen beauftragen: „Hier nur wenige Stunden abzuwarten, gilt nach gängiger Rechtsprechung allerdings nicht als angemessen.“
Kosten für Heime bei verpassten Fristen für Angehörige
Ein von der Einrichtung beauftragtes Unternehmen dürfe in solchen Fällen nur das im Augenblick Notwendige veranlassen: die Abholung und Überführung in eine Leichenhalle oder zum Bestattungsinstitut. „Hinsichtlich der weiteren Dienste im Rahmen der Bestattung muss eine Entscheidung der Angehörigen abgewartet werden“, erklärte Aeternitas. Setze sich die Heimleitung darüber hinweg, habe sie den durch den Mehraufwand entstandenen Schaden zu ersetzen.
