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Verbot von mehreren extrem rechten Gruppen geprüft

Sachsens Innenministerium hat in den vergangenen Jahren das Verbot von neun extrem rechten Gruppen nach dem Vereinsgesetz erwogen. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der sächsischen Linkenabgeordneten Juliane Nagel hervor, die am Freitag in Dresden verbreitet wurde. Demnach wurden unter anderem Überlegungen zum Verbot der rechtsextremen „Freien Sachsen“ aufgegeben, nachdem der Parteistatus erlangt worden war.

Auch ein Verbot der Bewegung „Pro Chemnitz“ wurde laut Ministerium geprüft. Allerdings gebe es nicht ausreichend Gründe für eine erforderliche Verfahrenssicherheit. Einem Verbot entgingen laut der Aufzählung außerdem die militante „Freie Kameradschaft Dresden“ sowie die rechtsterroristischen Vereinigungen „Gruppe Freital“ und „Revolution Chemnitz“. Zu den letzteren Gruppierungen hatte es Strafverfahren gegen Mitglieder gegeben. Damit sei „nichts übrig geblieben, was sich verbieten ließ“, hieß es.

Zudem findet sich auf der Liste geprüfter Gruppen auch der eingetragene Chemnitzer Verein „Sport und Bildung“. In Verfassungsschutzberichten wurde diese Gruppe nicht erwähnt, Medienberichte hatten sie in Verbindung mit Szeneveranstaltungen gebracht. Der Verein habe sich 2022 formal aufgelöst und sei inzwischen aus dem Vereinsregister gelöscht.

Zu laufenden Erkenntnis- und Prüfprozessen werden laut Innenministerium keine Angaben gemacht. Das vorerst letzte Vereinsverbot gegen eine sächsische Neonazigruppe auf Landesebene war nach Angaben der Linksfraktion 2014 gegen die „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ verfügt worden.