Der Verein “Aktion Lebensrecht für Alle” (ALfA) hat den Gesetzentwurf zum Verbot der sogenannten Gehsteigbelästigung kritisiert. Ein solches geplantes Verbot sei “unnötig und widersinnig”, erklärte der Verband am Mittwoch in Augsburg. Die vorgesehene Gesetzänderung verstoße gegen die Menschenrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung.
Als Gehsteigbelästigung werden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern oder Arztpraxen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten oder Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Verbot solcher Aktionen verständigt. Sie sollen demnach als Ordnungswidrigkeit gelten. Bislang werden Zusammenkünfte von Abtreibungsgegnern, die Frauen vor Schwangerschaftsberatungsstellen konfrontieren oder sich vor Abtreibungspraxen aufhalten, nicht geahndet – auch weil sie dem Versammlungsrecht unterliegen. Wie es aus Regierungskreisen heißt, will das Kabinett den Gesetzentwurf zu Beginn des kommenden Jahres beschließen.
ALfA erklärte, der vorgelegte Gesetzentwurf sei “hoch ideologisch”, gehe von falschen Tatsachenbehauptungen aus, beuge das Recht und verstoße gegen die Menschenrechte. “Er ist unnötig.” Die Regierung sei gut beraten, “ihn in ihrer bereits dicht gefüllten Schublade ideologischer Rohrkrepierer verschwinden zu lassen”.
Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Schwangere sich zuvor beraten lassen und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
ALfA ist nach eigener Darstellung ein von politischer oder religiöser Anschauung unabhängiger Verein mit rund 11.000 Mitgliedern, der für das uneingeschränkte Lebensrecht eines jeden Menschen eintritt.