Im Vorfeld des Internationalen Tages der Gehörlosen am Sonntag (28. September) haben der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg die Einführung eines Gehörlosengeldes auf Landesebene gefordert. „Ein fester monatlicher Betrag ist nötig, um behinderungsbedingte Mehrkosten auszugleichen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“, betonte Ulf Hartmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband laut Mitteilung am Freitag in Stuttgart. Rund 7.580 gehörlose und taubblinde Menschen im Land wären betroffen. Die Vereine verweisen auf bestehende Belastungen für technische Hilfsmittel und Gebärdensprachdolmetscher, deren Kosten bislang meist selbst getragen werden müssen. Das Gehörlosengeld soll sich am Blindengeld orientieren, das aktuell für Erwachsene 410 Euro im Monat beträgt. Es soll zudem einfach beantragt werden können, um den Nachteilsausgleich für Gehörlose zu sichern. (2428/26.09.2025)
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