Das Hamburgische Verfassungsgericht verkündet am (morgigen) Freitag (10 Uhr) das Urteil im Verfahren über das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“. Die mündliche Verhandlung hatte am 5. Juli stattgefunden, wie die Gerichtspressestelle und die Organisatoren der Ende 2022 gebildeten Volksinitiative am Donnerstag mitteilten. Von dem Urteil hänge ab, ob es im kommenden Jahr zu einem Volksentscheid kommen kann.
Die Volksinitiative beklagt eine zunehmende optische Dominanz von Werbung im Stadtraum. Sie fordert eine Neufassung der in der Hamburgischen Bauordnung enthaltenen Regelungen, mit dem Ziel, die Zahl der Werbeanlagen zu reduzieren sowie digitale Werbeanlagen und Wechsellichtanlagen ganz zu verbieten.
Die Hamburgische Bürgerschaft, die sich mit dem Anliegen zu befassen hatte, verabschiedete das beantragte Gesetz nicht. Die Initiatoren und Initiatorinnen hätten daraufhin im Februar 2023 beantragt, ein Volksbegehren durchzuführen, und eine überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs eingereicht, so die Gerichtspressestelle. Daraufhin habe der Senat das Hamburgische Verfassungsgericht mit dem Feststellungsziel angerufen, dass das Volksbegehren nicht durchzuführen sei. Bei der mündlichen Verhandlung hatten laut „Hamburg Werbefrei“ beide Seiten Gelegenheit, dem Gericht ihre Argumente vorzutragen.