Die Urteile im sogenannten Erfurter Hirschgarten-Prozess sind rechtskräftig. Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) habe die Revisionen von zwei Haupttätern gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30. März 2023 als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit.
Die beiden Angeklagten waren wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Für die drei übrigen Angeklagten sprach das Gericht Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten aus, die zur Bewährung ausgesetzt und von den Angeklagten angenommen wurden.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die fünf Männer im Sommer 2020 unmittelbar vor der Thüringer Staatskanzlei gemeinsam mit weiteren Personen rund eine Viertelstunde lang auf zahlreiche Menschen einschlugen. Die Opfer wurden zum Teil erheblich verletzt. Die Taten wurden von der Videoüberwachung rund um das Regierungsgebäude aufgezeichnet. Angegriffen wurden auch zwei Zivilpolizisten, die den Opfern zu Hilfe geeilt waren.
Opferschutzverbände rechneten die Tätergruppe der rechtsextremen Szene in der Landeshauptstadt zu. Das Gericht konnte in seinen Urteilen möglicherweise rechtsextremistische Motive nicht nachweisen. Stattdessen sprach das Landgericht Erfurt in der Urteilsbegründung von einer Lust auf Gewalt bei den Tätern. Die Täter selbst hatten politische Motive für den Überfall abgestritten. Sie erklärten jedoch, sich von Demonstrationen der rechten Szene zu kennen.