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Urlaub von der Pflege wird finanziell unterstützt

DÜSSELDORF – Während ihres „Urlaubs von der Pflege“ können die Angehörigen eine finanzielle Unterstützung für die alternative Versorgung und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder erhalten. Möglich seien die sogenannte Verhinderungspflege zu Hause oder die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim, wie die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) mitteilte. Zur Prüfung der Ansprüche müssten die Anträge auf Kostenübernahme jedoch frühzeitig bei der Kasse gestellt werden.
Bei der Verhinderungspflege bleibt die pflegebedürftige Person den Angaben zufolge in den eigenen vier Wänden und wird von einem Nachbarn, einem Freund oder vom ambulanten Pflegedienst versorgt. Die Kasse zahle in diesem Fall bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr maximal 1612 Euro, wenn der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad zwei habe.
Für die Kurzzeitpflege müssten die Menschen in ein Pflegeheim ziehen. Sie werde von der Pflegekasse für Personen ab Pflegegrad zwei mit maximal 1612 Euro für bis zu acht Wochen bezahlt. Dafür sei häufig bei den Betroffenen zunächst Überzeugungsarbeit zu leisten, hieß es. epd