Das Kinderhilfswerk Unicef hat von den Konfliktparteien im Sudan einen Waffenstillstand gefordert. Die Parteien müssten auch einen raschen, dauerhaften und ungehinderten Zugang für humanitäre Lieferungen ermöglichen, erklärte die Unicef-Nothilfechefin für den Sudan, Jill Lawler, am Freitag während einer Videokonferenz in Genf.
Ohne Hilfslieferungen drohe eine verheerende Hungersnot im Sudan. Die Unicef-Nothilfechefin erinnerte die Parteien an ihre rechtliche Verantwortung, Kinder zu schützen. Insbesondere müssten sie die Tötung und Verstümmelung von Kindern, ihre Rekrutierung und Einsatz in dem Konflikt sowie alle Formen sexueller Gewalt verhindern.
Auch Human Rights Watch (HRW) rief zu sofortigem Handeln gegen den Hunger im Sudan auf. Die Menschenrechtsorganisation forderte gezielte Sanktionen gegen Personen, die Hilfslieferungen in die Region Darfur verhindern. Dort seien die Menschen inzwischen gezwungen, sich von Ameisen, Baumrinde und Tierfutter zu ernähren. Das gesamte Land sei dabei, in eine Abwärtsspirale von extremem, konfliktbedingten Hunger zu geraten. Der UN-Sicherheitsrat sollte unverzüglich Maßnahmen ergreifen.
Seit der Eskalation eines Machtkampfs zwischen der Armee und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) vor elf Monaten herrscht in weiten Teilen des Sudan ein brutaler Konflikt. Dabei behindern beide Kriegsparteien die humanitäre Hilfe. Ein Großteil der Hungernden lebt in Gebieten, die Hilfsorganisationen nicht erreichen können. Nach UN-Angaben brauchen fast 25 Millionen Menschen Hilfe zum Überleben, mehr als acht Millionen sind auf der Flucht. Zugleich ist die Sudan-Hilfe demnach massiv unterfinanziert.
Hilfsorganisationen haben HRW zufolge mit einem Labyrinth bürokratischer Hindernisse zu kämpfen, darunter Verzögerungen, willkürliche Bewegungseinschränkungen, Schikanen und das völlige Verbot einiger Lieferungen. Die Hilfsmaßnahmen werden demnach auch durch die begrenzte Finanzierung erschwert. Plünderungen von Lagerhäusern und Angriffe auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen verschärften die Lage zusätzlich. Verhinderung von humanitärer Hilfe sei eine gravierende Verletzung des Völkerrechts.