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Unesco will 19 weitere ukrainische Kulturstätten vor Krieg schützen

Mehr als 500 Kulturstätten der Ukraine sind dem russischen Angriffskrieg bereits zum Opfer gefallen. Die UN-Kulturorganisation Unesco will weiteres Unheil für Kulturschätze abwenden. Sie setzt auf eine Schutzliste.

Die Unesco hat angesichts des russischen Angriffskriegs weitere Sakralbauten und andere Kulturstätten der Ukraine unter verstärkten Schutz gestellt. Das zuständige Komitee fügte auf Antrag Kiews bei seiner Sitzung in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi 19 ukrainische Kulturgüter der entsprechenden Liste hinzu, wie eine Unesco-Sprecherin am Montagabend auf Anfrage bestätigte. Darunter sind acht orthodoxe Kathedralen und Klöster sowie mit der Paulskirche in Odessa das Wahrzeichen der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche der Ukraine.

Neu in die Schutzliste aufgenommen wurden auch das Taras-Schewtschenko-Theater in Charkiw, die Potemkinsche Treppe in Odessa und die Festung Akkerman im Südwesten der Ukraine. Damit genießen jetzt insgesamt 46 ukrainische Kulturstätten diesen Status. Er soll bei bewaffneten Konflikten vor Zerstörung oder Beschädigung schützen. Seit September 2023 stehen bereits die Kiewer Sophienkathedrale und 24 andere Objekte des Landes auf der “Liste der Kulturgüter unter verstärktem Schutz”. 2024 kamen zwei dazu.

Die UN-Kulturorganisation Unesco bestätigte bisher Beschädigungen an 512 Kulturstätten in der Ukraine in dem seit Februar 2022 andauernden Krieg: 152 Gotteshäuser, 268 Gebäude von historischer oder kultureller Bedeutung, 37 Museen, 33 Denkmäler, 18 Bibliotheken, drei archäologische Stätten und ein Archiv.

Ein internationales Abkommen von 1954 verpflichtet an bewaffneten Konflikten beteiligte Staaten dazu, die Unverletzlichkeit des unter verstärktem Schutz stehenden Kulturguts zu gewährleisten. Auch Russland ist als Rechtsnachfolger der Sowjetunion daran gebunden, ebenso die Ukraine. Moskau schloss sich aber im Gegensatz zu Kiew nicht dem Zweiten Zusatzprotokoll von 1999 zum “Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten” an. Mit dem Protokoll wurde die Liste für verstärkten Schutz eingeführt.

Für diesen Schutzstatus müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Kulturstätte ist von höchster Bedeutung für die Menschheit. 2. Sie genießt auf nationaler Ebene das höchste Maß an Schutz. 3. Die Vertragspartei, unter deren Kontrolle sich die Kulturstätte befindet, garantiert, sie nicht für militärische Zwecke zu nutzen.