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Unangemeldete Demonstrationen verboten

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt verbietet für Freitag nicht angemeldete Demonstrationen auf Autobahnen oder unangemeldete Blockaden von Anschlussstellen. Wie die Behörde am Donnerstag in Halle mitteilte, ergehe die Verfügung im Zusammenhang mit den Protesten der Landwirte gegen die Haushaltspläne der Bundesregierung. Sie sei erforderlich, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie inadäquate Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden, hieß es. Die für Freitag angemeldete Blockadeaktion sei hingegen von dem Verbot nicht betroffen.

Das Versammlungsgesetz des Landes verbiete nicht automatisch die Durchführung unangemeldeter Versammlungen, hieß es. Dafür brauche es eine besondere behördliche Anordnung. Das Landesverwaltungsamt wies darauf hin, dass nach dem Versammlungsgesetz eine Straftat begangen werden, wenn jemand als Leiter oder Veranstalter trotz des Verbots unangemeldete Versammlungen durchführt. Eine solche Straftat könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung sei eine Ordnungswidrigkeit.