Die gemeinsame Kommission für die Anerkennung sexualisierter Gewalt für die Evangelischen Kirchen in Baden und in der Pfalz sowie ihrer Diakonischen Werke hat zum Jahresbeginn ihre Arbeit aufgenommen. Die beiden Kirchen setzten damit eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland um, teilten die beiden Landeskirchen am Montag in Karlsruhe und Speyer mit. Damit werde ein einheitlicher Standard für Anerkennungsverfahren geschaffen. Die Kommission höre Betroffene und spreche eine Anerkennungsleistung zu. Diese setze sich aus einer individuellen Leistung und bei strafbaren Taten einer pauschalen Summe von 15.000 Euro zusammen. Zudem werde das Verfahren für nicht verjährte Fälle geöffnet.
„Mit der neuen Anerkennungsrichtlinie ziehen wir Konsequenzen aus den Ergebnissen der ForuM-Studie und deren Forderung nach Einheitlichkeit und Standardisierung“, sagt die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst. In die Richtlinie sei die Expertise betroffener Personen „deutlich eingeflossen“, was sich auch in den Möglichkeiten von Unterstützung und Begleitung während des Verfahrens und der vorgesehenen Transparenz in der Kommunikation mit betroffenen Personen zeige.
Nach den Worten der badischen Landesbischöfin Heike Springhart markiert die Anerkennungsrichtlinie „wesentliche Leitplanken“. Dazu gehöre, dass Betroffene das Recht haben, in den Verfahren gehört und begleitet zu werden und dass die Kommission mit Expertinnen und Experten besetzt ist, die über traumatherapeutische Expertise verfügen. „Die Anerkennung erlittenen Leids macht das Leid nicht ungeschehen, aber sie ist das Mindeste, was wir als Institution tun können, um Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen“, sagte Springhart.
Die Anerkennungskommission ist mit fünf Mitgliedern besetzt, die nicht für Kirche oder Diakonie und weisungsfrei arbeiten. Ihr Zuständigkeitsbereich ist deckungsgleich mit dem der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Südwest, die im Frühjahr 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat. (0017/05.01.2026)