Syrien muss laut einer einstweiligen Verfügung des Internationalen Gerichtshof alle verfügbaren Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung ergreifen, insbesondere bei staatlichen Bediensteten. Zugleich verpflichtete das oberste UN-Gericht in Den Haag den diktatorisch regierten Staat dazu, eine Vernichtung von Beweismitteln in diesem Zusammenhang zu verhindern. Das Gericht gab damit einem Antrag Kanadas und der Niederlande statt, die Syrien zahllose Verstöße gegen das Völkerrecht spätestens seit Niederschlagung der Proteste 2011 und mit Beginn des Bürgerkriegs vorwerfen.
Zusammen mit der am 8. Juni eingereichten Klage hatten Kanada und die Niederlande auch einstweilige Maßnahmen verlangt, um Menschen zu schützen, die in Syrien augenblicklich Folter oder unmenschlicher Behandlung oder Strafe unterworfen oder davon bedroht seien. Syrien trat 2004 der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen bei.
Der Internationale Gerichtshof fällte seine Entscheidung mit 13 zu zwei Stimmen. Vize-Gerichtspräsident Kirill Gevorgian aus Russland und die chinesische Richterin Hanqin Xue votierten dagegen.
Unabhängig von dem Verfahren in Den Haag hatte Frankreich am Mittwoch einen internationalen Haftbefehl gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad wegen dessen mutmaßlicher Mitverantwortung an einem Giftgasangriff 2013 erlassen.