In Mauth und Hinterschmiding am Grünen Band Bayern-Tschechien entstehen in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz Bayern (BN) Orte für biologische Vielfalt, für Umweltbildung und naturnahen Tourismus. Im Landkreis Freyung-Grafenau seien bislang auf mehr als 80 Hektar Fläche Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung artenreicher Lebensräume durchgeführt werden, teilte der BN am Mittwochabend mit. Diese seien wichtige Verbindungsachsen im grenzüberschreitenden Lebensraumverbund zu Tschechien. Profitieren würden gefährdete Arten wie die Waldbirkenmaus, das Breitblättrige Knabenkraut oder der Randring-Perlmuttfalter.
In Hinterschmiding werde demnach seit 2021 über das Projekt „Quervernetzung Grünes Band“ auf mittlerweile rund 5,5 Hektar Ackerfläche ein Mix aus mehrjährigen blühenden Energiepflanzen wie Sonnenblume, Lein und Rainfarn statt Energie-Mais angebaut. Dies schaffe ökologische Vernetzungsflächen für Insekten und Vögel in der Agrarlandschaft und sorgt für Bodenschutz. Das Projekt wurde vom Bayerischen Naturschutzfonds mit mehr als 500.000 Euro kofinanziert.
Ein großer Erfolg sei auch die Renaturierung des „Mauthler Filz“, eines Hochmoorkerns direkt am Ortsrand und auf Gemeindegrund, sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner laut Mitteilung bei einer Ortsbegehung zusammen mit Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) am Dienstag. „Hier werden wir auch einen Moorerlebnispfad und Angebote für Umweltbildung und naturnahen Tourismus schaffen.“ Gefördert wurde das Projekt vom Bundesprogramm Biologische Vielfalt sowie durch den Bayerischen Naturschutzfonds. „Leider befinden sich aber noch viele weitere Moore und andere naturnahe Lebensräume in Bayern insgesamt in einem sehr schlechten Zustand“, sagte Mergner weiter und forderte von der Staatsregierung, wesentlich mehr Flächen zu renaturieren.
Intakte Moore sind laut BN wichtige Kohlenstoffspeicher und helfen bei der Regulierung des Wasserhaushalts, was angesichts der immer häufiger auftretenden Trockenperioden einerseits und Starkregenereignisse andererseits von unschätzbarem Wert sei. (00/2334/31.07.2024)