Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bahn auf weniger Einweg-Müll verklagt. Ausgerechnet der staatseigene Konzern verstoße beim Getränkeausschank in seinen Zügen gegen die staatliche Mehrwegangebotspflicht, sagte Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Mittwoch in Berlin. Wer etwa ein Getränk außerhalb des Zuges mitnehmen wolle, bekomme dies nur in Einweg-Bechern. Die Folge seien gewaltige Müllberge.
„Es ist bezeichnend, dass nicht mal staatseigene Konzerne wie die Deutsche Bahn die Mehrwegangebotspflicht umsetzen“, sagte Metz. Das sei „ein Armutszeugnis“ für einen Konzern, der Werbung damit mache, besonders klimafreundlich und nachhaltig zu sein.
Laut Metz will das Landgericht Frankfurt (Main) Anfang April über die Klage verhandeln. Auch abseits der Bahn werde die Umweltorganisation Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht in diesem Jahr weiter konsequent verfolgen und vor Gericht bringen, kündigte sie an. Seit Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht vor zwei Jahren habe die Umwelthilfe bereits 13 Gerichtsverfahren gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht gewonnen.
Rückenwind für den Kampf gegen die Einweg-Müllflut erhofft sich die Umweltorganisation durch das Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich im ersten Quartal eine Klage der McDonald’s-Franchisenehmerin gegen die sogenannte Tübinger Verpackungssteuer behandeln wird. Kommunale Verpackungssteuern blieben bislang der wirkungsvollste Weg gegen Einweg-Müll, sagte Metz. Sinnvoller wäre aber die Einführung einer bundesweiten Verpackungssteuer.