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Thüringer Landesregierung bald nur noch geschäftsführend

Mit dem Zusammentritt des am 1. September neu gewählten Landtags endet laut Verfassung des Freistaats Thüringen am Donnerstag das Amt der Mitglieder der Landesregierung. Der Ministerpräsident und auf dessen Ersuchen die Ministerinnen und Minister seien jedoch verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen, erklärte die Staatskanzlei am Dienstag in Erfurt. Entsprechende Schreiben werde Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Donnerstagmorgen den Kabinettsmitgliedern aushändigen.

Wie die Landtagsverwaltung mitteilte, werde in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages am Donnerstag zunächst das Landtagspräsidium neu gewählt. Die vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD teilte im Vorfeld mit, ihre Abgeordnete Wiebke Muhsal für das Amt der Landtagspräsidentin zu nominieren. Alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen haben bereits angekündigt, gegen die AfD-Kandidatin stimmen zu wollen.

Stattdessen will die CDU-Fraktion den Eichsfelder Abgeordneten und ehemaligen Geschäftsführer des Kolpingwerks, Thaddäus König, als Gegenkandidaten ins Rennen schicken. Laut Geschäftsordnung liegt das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt bislang bei der AfD als stärkster Landtagsfraktion.

CDU und BSW kündigten an, einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung in den Landtag einzubringen. Darin werde vorgeschlagen, dass für die Wahl des Landtagspräsidenten Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden dürfen. Für die Annahme reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten aus.