Das Landesverfassungsgericht in Weimar ist im Streit um die Amtsführung von Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) im Thüringer Landtag in entscheidenden Punkten den Anträgen der CDU-Fraktion gefolgt. Das Parlament habe das Recht, vor der Wahl seines Präsidiums die Geschäftsordnung zu ändern, lautet der Tenor der am späten Freitagabend veröffentlichten einstweiligen Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Landtags. Damit könne der Landtag auch das Vorschlagsrecht zur Wahl des Landtagspräsidenten neu regeln.
Dieses liegt laut noch geltender Geschäftsordnung bei der AfD als stärkster Fraktion im neuen Landtag. CDU, BSW, SPD und Linke wollen mit einer Änderung der Geschäftsordnung ebenfalls Kandidaten vorschlagen dürfen.
Alterspräsident Treutler hatte gegenüber dem Gericht vergeblich gefordert, die Anträge der CDU als unzulässig zu verwerfen. Als Alterspräsident habe er die Aufgabe, den Landtag so schnell wie möglich handlungsfähig zu machen und den Vorsitz an einen gewählten Präsidenten zu übergeben, argumentierte der AfD-Abgeordnete. Geschäftsordnungsdebatten seien in der konstituierenden Sitzung vor der Wahl des Präsidiums nicht vorgesehen, heißt es in seiner Stellungnahme.
Die CDU hatte argumentiert, ihr stehe das verfassungsmäßige Recht zu, Anträge einzubringen und zur Abstimmung zu stellen. Treutler habe erkennen lassen, dass er die Neufassung der Geschäftsordnung vor der Wahl des Präsidiums nicht zulassen wolle.
Nach der Entscheidung rechnet die CDU für Samstag mit der Wahl des Landtagspräsidiums. Nominiert sind Wiebke Muhsal (AfD) und Thaddäus König (CDU).