Junge Menschen unter 27 Jahren können ihren Freiwilligendienst künftig in Teilzeit leisten, wenn ihre Einsatzstelle zustimmt. Außerdem wird die Höchstgrenze für das Taschengeld angehoben. Einstimmung beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin entsprechende Änderungen in den Gesetzen für den Jugend- und den Bundesfreiwilligendienst.
Danach kann die Dienstzeit pro Tag oder Woche reduziert werden, muss aber mehr als 20 Wochenstunden betragen. Einen Rechtsanspruch auf die Teilzeitregelung gibt es nicht. Bisher sind Freiwillige unter 27 Jahren von Teilzeitregelungen ausgeschlossen, es sei denn, sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dazu zählen Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen sowie physische oder psychische Einschränkungen.
Das Taschengeld für Freiwillige darf derzeit höchstens 453 Euro im Monat betragen. Nach der Neuregelung liegt die Höchstgrenze bei 604 Euro. Im kommenden Jahr, wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird sie voraussichtlich aufgrund der Berechnungsmethode etwas höher liegen. Damit steigt aber nicht automatisch das Taschengeld für alle Freiwilligen. Die tatsächliche Höhe ist vielmehr individuell und von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. Finanziell gut aufgestellte Träger zahlen in der Regel mehr als beispielsweise kleine Vereine.
Mit der Teilzeitregelung für die Jugendfreiwilligendienste setzt die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um. Jedes Jahr leisten zwischen 90.000 und 100.000 Menschen einen Freiwilligendienst.