Von Ulrich SeelemannAnfang Januar wurden wir im Evangelischen Zentrum aufgeschreckt von Berichten und Anfragen irritierter Kirchenmitglieder wegen Informationen ihrer Bank. Gibt es eine neue Steuer für die Kirche? Weiß jetzt jeder Mitarbeiter meiner Bank, welcher Kirche ich angehöre? Das waren die Fragen. Ausgelöst wurde dies durch –manchmal unsensible und missverständliche – Informationen der Banken auf den Kontoauszügen zu dem zukünftigen Verfahren für die Kircheneinkommenssteuer auf Kapitalerträge.Um es gleich klar zu stellen: Es gibt natürlich keine neue Steuer. Kapitalerträge gehörten schon immer zum Einkommen und unterlagen – wenn sie bestimmte Freibeträge überschritten – der Einkom-menssteuer und damit auch der Kirchensteuer. Seit 2009 wird die Einkommenssteuer auf Kapitalerträge pauschal bei den Banken als Abgeltungssteuer erhoben, die Kirchensteuer darauf allerdings nur, wenn man seine Bank damit beauftragt hat. Sonst wird diese über die Einkommenssteuererklärung festgesetzt, in der man nur für die Kirchensteuer dann auch die Kapitalerträge auflisten musste. Ab 2015 wird dies nun in einem automatisierten, verschlüsselten und damit anonymisierten Verfahren durch Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Steuern und den Banken geregelt, sodass eine Steuererklärung über die Kapitalerträge nur für die Kirchensteuer nicht mehr erforderlich ist. Das ist für alle viel einfacher und im Gegensatz zu den Fällen, in denen die Bank mit dem Kirchensteuerabzug beauftragt war, ist für die Bankmitarbeiter die Religionszugehörigkeit nicht mehr ersichtlich. In der aufgeheizten Debatte über Kirche und Geld und Kirche und Staat entstand aber schnell der Vorwurf, hier solle eine neue Steuer eingeführt werden und jetzt spanne die Kirche auch noch die Banken ein, um an ihr Geld zu kommen und jeder Bankmitarbeiter wisse nun, ob man zu einer Kirche gehöre oder nicht. Kirchenleitende Aufgabe war es nun, für Information und Aufklärung zu sorgen, um über Multiplikatoren die entstandenen Missverständnisse schnell ausräumen zu können. In diesem Zusammenhang wurden erläuternde Materialien zu dem neuen Verfahren an alle Kirchenkreise und Gemeinden versandt, ebenso wie an die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, um ihnen in Diskussionen und Gesprächen im privaten Kreis oder am Arbeitsplatz die Argumentationshilfen zu geben. Für Gemeinden wurden dann noch unterschiedlich umfangreiche Texte erstellt, die sie für ihre Gemeindeglieder in ihre Gemeindebriefe einstellen können. Ebenso wurden alle Mitarbeitenden im Evangelischen Zentrum und alle Synodalen mit Informationen ausgestattet, um sprach- und auskunftsfähig über die komplizierten Zusammenhänge zu werden.
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Tagebuch aus der Kirchenleitung: Viel einfacher für alle
Die Kirchenleitung ist die Exekutive der Landeskirche und besteht aus 19 Männern und Frauen, Theologen und Nicht-Theologen. Im „Tagebuch“ beschreiben sie ihre Arbeit. In dieser Woche erklärt Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann den automatischen Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge, den die Banken ab 2015 vornehmen.