Mit großer Mehrheit haben die Mitglieder der Landessynode ein Klimaschutzgesetz samt Klimaschutzfahrplan für die bayerische evangelische Landeskirche verabschiedet. 80 Synodale stimmten am Donnerstag zum Abschluss der Frühjahrstagung in Coburg für das Gesetz. Weitere Beschlüsse betreffen die Kirchenvorstandswahlen im Herbst: Einem vom Kirchenparlament abgesegneten Dringlichkeitsantrag zufolge seien AfD-Mitgliedschaft und Kirchenvorstandskandidatur unvereinbar. Die Mitgliedschaft in einer in Teilen als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften Partei sei ein Ausschlusskriterium für die Wählbarkeit.
Das nun beschlossene Klimaschutzgesetz und der Klimaschutzfahrplan gelten in Experten-Kreisen als sehr ambitioniert. Der Augsburger Klimaforscher Harald Kunstmann hatte in seinem Impulsvortrag vor der Synode am Montag gesagt, das Gesetz sei gut, weil es einen Fahrplan mit konkreten Wegmarken beinhalte: Bis 2035 müssen alle Einrichtungen, Gemeinden und Dekanate ihre Treibhausgas-Emissionen um 90 Prozent senken. Als Vergleichswert gilt der Ausstoß vom 1. Januar 2023. Bis 2045 soll dann sogar die völlige Klimaneutralität umgesetzt werden. Oberkirchenrat Stefan Blumtritt dankte der Synode für die „breite Zustimmung“.
Für keine größere Debatte während der Synodaltagung, sondern eher im Vorfeld der Tagung hatte ein Antrag zum Genderverbot in der Landeskirche gesorgt. Pfarrer Thomas Schweizer (Gemünden) und Dekan Till Roth (Lohr am Main), der auch Vorsitzender des theologisch konservativen „Arbeitskreises Bekennender Christen in Bayern“ (ABC) ist, hatten in einer Eingabe an die Landessynode den Verzicht von „Gendern mit Sternchen und anderen Sonderzeichen“ gefordert. Schon der Landeskirchenrat hatte in seiner Antwort auf die Eingabe den angeblichen Regelungsbedarf infrage gestellt und vor möglichen Diskriminierungen gewarnt.
Der Organisationsausschuss, der sich federführend mit der Eingabe befasst hatte, hatte deshalb auch der Synode empfohlen, die Eingabe abzulehnen. Der Synodale Jan Götz aus dem Organisationsausschuss sagte als Begründung, dass ein sensibler Umgang mit Sprache wichtig sei, „gerade für uns als Kirche“. Sprache habe sich schon immer verändert, auch durch gesellschaftlichen Wandel. Der Synode Kilian Deyerl vom Ausschuss „Bildung, Erziehung und Jugend“ (BEJ) sagte am Donnerstag, es sei nicht zielführend, von der Nutzung eines Gendersternchens eine Diskussion über Sexualität und Sexualmoral abzuleiten.
Bei der geplanten Verschlankung der Struktur haben die Synodalen offenbar noch etwas mehr Redebedarf mit dem Landeskirchenrat. Landesbischof Christian Kopp hatte am Montag Pläne vorgestellt, wonach noch dieses Jahr damit begonnen werden soll, die Abteilungen im Landeskirchenamt und die Zahl der Kirchenkreise von je aktuell sechs auf dann vier zu reduzieren. Ein erster Aufschlag sollte die Zusammenlegung der Kirchenkreise München und Schwaben sein. Das stellte die Synode zwar nicht generell infrage, sie will aber als Gesetzgeber, der einer Neuordnung der Kirchenkreise zustimmen muss, am Prozess dorthin mehr beteiligt werden.
Zum Abschluss der Tagung beschloss das Kirchenparlament auch noch eine Unvereinbarkeit von kirchlichen Ämtern und einer Mitgliedschaft bei der in Teilen rechtsextremen AfD. Im beschlossenen Dringlichkeitsantrag heißt es dazu: „Menschenfeindlichkeit und völkischer Nationalismus gehören zu den Grundüberzeugungen der extremen Rechten – der heutigen AfD und ihrer Mitglieder.“ Landesbischof Kopp sagte, dass gesellschaftliche Entwicklungen „zum Kerngeschäft der Kirche“ gehörten. Die Vertrauensausschüsse, die die Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahlen suchen, sollten das Papier als Unterstützung verstehen. (01/1324/25.04.2024)