Eine geplante Reform des Kirchenparlaments der bayerischen evangelischen Landeskirche ist am Dienstagabend in der Synode gescheitert. Bei der Herbsttagung der Landessynode in Amberg stimmten die Mitglieder mit Mehrheit einem Antrag ihrer Präsidentin Annekathrin Preidel zu, den Entwurf für ein neues Landessynodalwahlgesetz nicht weiterzuverfolgen und das Gesetzesverfahren abzubrechen. Es sei absehbar, dass dieses Kirchengesetz nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit erlange, sagte Preidel.
Der Vorschlag einer Arbeitsgruppe hatte vorgesehen, dass es statt derzeit 108 Synodalen nur noch 75 Vertreterinnen und Vertreter geben sollte. Davon wären 60 gewählte und 15 berufene Synodale gewesen. Auch die Aufstellung der Kandidierenden für die Synode hätte sich geändert. Es wäre nicht mehr zwischen „ordiniert“ und „nicht ordiniert“ unterschieden worden, sondern zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.
Das Gesetz habe zu vielen Diskussionen geführt, weil eine große Betroffenheit vorhanden gewesen sei, sagte der Vizepräsident der Landessynode Walter Schnell nach dem vorläufigen Aus für das Gesetz. „Es ist einfach schwierig, wenn das Gremium über sich selbst zu entscheiden hat.“ Kritisch sahen mehrere Mitglieder der Synode, dass Strukturveränderungen der Landeskirche und Fusionen von Dekanaten noch ausstehen. Das Wahlgesetz solle dann den neuen Strukturen angepasst werden, meinten die Kritiker.
Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit hat jedoch kurze Zeit später in erster Lesung ein Kirchengesetz erhalten, das eine Verringerung der Kirchenkreise in der Landeskirche vorsieht. Laut dem Erprobungsgesetz können zwei Oberkirchenräte oder Oberkirchenrätinnen für den Bereich eines Kirchenkreises berufen werden. Das soll in einem neuen Kirchenkreis Schwaben-Altbayern erstmals der Fall sein. Das Gesetz schreibt für eine Dauer von sechs Jahren fest, dass es vier Kirchenkreise statt bisher sechs gibt: Ansbach-Würzburg, Bayreuth, Nürnberg und Schwaben-Altbayern. In Zukunft soll es aber auch in den fränkischen Kirchenkreisen Veränderungen geben.
Der landeskirchliche Personalchef, Oberkirchenrat Stefan Reimers, gab am Dienstagabend einen Ausblick auf die neue Landesstellenplanung 2026 bis 2034, die bei der nächsten Herbstsynode vorgestellt werden soll. Die Landesstellenplanung von 2020 mit dem Abbau von zehn Prozent der Stellen sei geschafft, die Akzeptanz der Veränderungen sei laut einer Evaluation gewachsen, sagte Reimers. Angesichts des bestehenden und sich verschärfenden Personal- und Nachwuchsmangels werde man ab 2026 jedoch von einem weiteren Rückgang von rund 25 Prozent der Stellen ausgehen müssen.
Stefan Blumtritt, Leiter der Abteilung Kirche und Gesellschaft, stellte der Synode zudem den aktuellen Stand im Bereich der Tagungs- und Übernachtungshäuser der Landeskirche vor. Für das Schloss Tutzing und das Erwachsenenbildungszentrum Hesselberg sollen bis zum Jahr 2030 durch Umstrukturierungen signifikante Einsparungen erreicht werden. Für den Hesselberg liefen erste Gespräche zu Kooperationspartnerschaften. Schloss und Akademie Tutzing seien „zusammen einer der dicken Brocken unter den Tagungs- und Übernachtungshäusern“, sagte er. Für Tutzing gelte es, rund 900.000 Euro jährlich ab 2030 einzusparen. Man wolle im Februar einen Klausurtag zur Neuausrichtung der Arbeit der Akademie abhalten.
Für Mittwoch stehen Beschlussfassungen für die Vorlagen, Anträge und Eingaben auf der Tagesordnung. Am Nachmittag endet die Herbsttagung der bayerischen Landessynode. (00/3764/27.11.2024)