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“Supertalent”: Medienanstalt sieht keinen Verstoß bei Flöten-Nummer

Die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) sieht in einem umstrittenen Auftritt einer Ärztin in der Castingshow „Das Supertalent“ keinen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz. Nach einer Prüfung der Sendung vom 27. Januar, bei der die Ärztin mit der Kraft ihres Beckenbodens und einer Flöte in der Vagina das Lied „Alle meine Entchen“ spielte, ergebe keinen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, erklärte die NLM in Hannover am Dienstagabend auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Laut NLM waren mehrere Programmbeschwerden von Zuschauern zu dem Auftritt eingegangen. Vor der Flöten-Nummer hatte RTL minderjährige Studiozuschauer aus dem Saal geschickt und bei der TV-Übertragung ein Icon über die Scham der Performerin gelegt.

Die Medienwächter sahen in dem ausgestrahlten Material keine Pornografie und erwarteten auch keine Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern ab zwölf Jahren. Mit der Sendezeit um 20:15 Uhr ist laut NLM bereits vorgesorgt, dass Kinder unter zwölf Jahren die Sendung nicht sehen. „Der Inhalt mag als irritierend empfunden werden, aber nicht in dem Maße, dass wir eine Entwicklungsbeeinträchtigung sehen würden“, schrieb die NLM. „Auch die Gefahr einer Nachahmung sehen wir nicht.“

Zudem sei die Ärztin für Kinder und Jugendliche keine Identifikationsfigur. Und selbst wenn Kinder unter zwölf Jahren das „Supertalent“ sähen: „Die Reaktion des Publikums ist dementsprechend (entsetzt, angewidert, teilweise amüsiert) und fördert keine Nachahmung“, hieß es.

Die Sendung insgesamt wertet die NLM als Unterhaltungs-Show, in der es „vergleichbar wie im Zirkus um die Zurschaustellung von Kuriositäten und von Fähigkeiten“ gehe, die nichts mit dem Alltag und den „normalen“ Menschen zu tun habe. Zwar könne man den Auftritt als Geschmacklosigkeit sehen. Es sei aber nicht Aufgabe der Medienaufsicht, Geschmacksfragen zu sanktionieren.