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Studie: Kindergrundsicherung sorgt für mehr Chancengleichheit

Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung wird nach Ansicht von Experten deutlich positive Effekte für benachteiligte Kinder und deren Familien haben. Wenn rund 1,5 Millionen Kinder mehr als bislang Leistungen erhielten und sich die finanzielle Lage der Familien verbessere, sinke die Kinderarmut relativ rasch um knapp zwei Prozentpunkte, erklärten die Wirtschaftswissenschaftler Tom Krebs und Martin Scheffel in einer Studie, die am Freitag von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf vorgelegt wurde. Von dieser Entwicklung profitierten auch Gesellschaft und Wirtschaft.

Durch die Kindergrundsicherung werde die Kinderarmut bekämpft und die Chancengleichheit erhöht, erklärten die in Mannheim beziehungsweise Bonn lehrenden Wissenschaftler in der von der Böckler-Stiftung finanzierten Untersuchung. Die Armutsgefährdungsquote für Kinder sinke unmittelbar nach der Einführung um 1,8 Prozentpunkte und bis 2050 um drei Punkte von 21,6 auf 18,6 Prozent. Damit gehe die Anzahl armutsgefährdeter Kinder um insgesamt 440.000 zurück.

Mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung sei davon auszugehen, dass die Beschäftigung im Jahr 2050 um rund 155.000 Stellen höher liege als ohne die Einführung der Kindergrundsicherung. Die gesamtwirtschaftliche Produktion könnte als Folge der Grundsicherung im Jahr 2050 um 11,3 Milliarden Euro höher sein als in einem Szenario ohne deren Einführung.

Durch diese positiven Effekte dürfte auch das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben stärker ausfallen. „Die Kindergrundsicherung ist nicht nur ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern auch gut für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen“, lautete das Fazit der beiden Forscher.

Die Wissenschaftler gehen in ihrer Modellrechnung von den aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen finanziellen Größen für die Kindergrundsicherung aus: Für jedes Kind wird ein Garantiebetrag von 250 Euro im Monat gezahlt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus einen Zusatzbetrag von maximal 247 bis 361 Euro monatlich, je nach Alter.

Die Studienautoren heben zudem die Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Kindergrundsicherung hervor, die dafür sorge, dass „aus der Holschuld der Bürger/innen eine Bringschuld des Staates“ werde. Diesen Sachverhalt unterstrich auch die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Bettina Kohlrausch: „Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes die Zugänge berechtigter Familien tatsächlich erleichtert und alle Familien tatsächlich das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht.“