Armutsbetroffene Kinder werden seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Die Kosten der Kinderbetreuung stellten für viele armutsbetroffene Familien eine erhebliche Belastung dar und hinderten sie daran, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes. Demnach besuchen nur 19 Prozent der ein- bis zweijährigen Kinder aus armutsbetroffenen Familien eine Kita, während gleichaltrige Kinder aus nicht von Armut betroffenen Familien doppelt so häufig von einem Kitaplatz profitieren (41 Prozent).
Auch in Baden-Württemberg sind die Kosten für einen Kita-Platz für Familien mit geringem Einkommen demnach eine erhebliche Belastung. Bezieher von Sozialleistungen könnten zwar die Übernahme von Kita-Kosten beantragen, schreckten aber häufig davor zurück, so der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Deshalb fordert er, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien, ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.
„Armutsbetroffene Familien haben schlechtere Chancen auf einen Kita-Platz, geringere Betreuungszeiten und müssen trotz rechtlicher Ansprüche auf Entlastung bei den Kita-Gebühren oftmals hohe Kosten tragen“, sagte Feray Sahin, Bereichsleitung Familie, Kinder, Migration, Vielfalt und Demokratie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Während einige Städte durch kommunale Mittel Beitragsfreiheit schaffen würden, zahlten Eltern in anderen Kommunen hohe Gebühren: „Hier sind das Land und die Kommunen gefordert, Beziehende von Sozialleistungen grundsätzlich von den Kita-Gebühren zu befreien. Wichtig ist, dass das ohne Antragstellung, also automatisch erfolgt.“
Auch nehmen viele Familien ihre Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht wahr. Die Antragstellung sei häufig kompliziert und wenig transparent, sodass Mittel, die zur Entlastung der Familien gedacht seien, ungenutzt blieben. Hier brauche es tragfähige Lösungen, damit alle Kinder im Land, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und von Anfang an, die gleichen Chancen auf Bildungsgerechtigkeit hätten, so Sahin weiter. (2232/09.09.2025)