Der Rechtsstreit zwischen dem Medienkonzern Axel Springer und der ARD über die Nutzung bestimmter Fernsehbilder durch Bild TV am Abend der Bundestagswahl 2021 beschäftigt weiterhin die Justiz. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin II im Hauptsacheverfahren vom 10. Januar 2024 habe Springer Berufung eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mit (AZ: 24 U 23/24).
Im vorangegangenen Eilverfahren vor dem Kammergericht hatte die ARD einen Erfolg gegen Bild TV erzielt. Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen am 26. September 2021 sei urheberrechtswidrig gewesen, entschied das Gericht im September 2022 und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung der 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II. Darüber hinaus hatte das Kammergericht auch die Übernahme eines Interviews mit dem damaligen CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, welche die Vorinstanz nicht beanstandet hatte, für unzulässig erklärt.
Nach Abschluss des Eilverfahrens zwang Springer die ARD mit einem entsprechenden Antrag ins Hauptsacheverfahren. Das Landgericht Berlin II untersagte es Springer daraufhin auch in seinem dem epd vorliegenden Urteil von Januar 2024, das Livesignal der Wahlberichterstattung der ARD mit den Wahlprognosen und Hochrechnungen „ganz oder teilweise im Rahmen einer eigenen Sendung weiterzusenden“ oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Übernahme des Ziemiak-Interviews habe dagegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprochen, entschied das Landgericht.