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Streit in Jüdischer Gemeinde: Wahlsieger schließt Wahlwiederholung aus

Unter 20 Prozent Wahlbeteiligung, von der Opposition boykottiert, vom Zentralrat untersagt: Gemeindevorsitzender Gideon Joffe hat trotz allem keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Wahl.

Alles okay für den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, nach seiner Wiederwahl
Alles okay für den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, nach seiner WiederwahlImago / Emmanuele Contini

Im Streit um die Rechtmäßigkeit der jüngsten Wahl in der Jüdischen Gemeinde Berlin schließt der Gemeindevorsitzende Gideon Joffe eine Wahlwiederholung aus. Im Gemeindemagazin Jüdisches Berlin spricht Joffe von einer „unseriösen Krawallforderung“. Er gebe „Brief und Siegel darauf“, dass das Oppositionsbündnis Tikkun der Gemeinde und der Zentralrat der Juden in Deutschland keine Wahlwiederholung wollen.

Zweimal habe in der Geschichte der Gemeinde eine Wahlwiederholung stattgefunden und beide Male hätten die Gewinner der ersten Runde bei der Wiederwahl noch mehr Stimmen geholt. „Tikkun und der Zentralrat bluffen, wenn sie jetzt nach Wahlwiederholung rufen“, sagte Joffe.

Sieger einer umstrittenen Wahl

Bei der umstrittenen Wahl zur Repräsentantenversammlung hatte am Sonntag Joffes Wahlbündnis Koach alle Sitze gewonnen. Der Vorsitzende selbst erhielt mit 911 die meisten Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 18 Prozent. Voraussichtlich Ende September soll die konstituierende Sitzung des neuen Gemeindeparlaments stattfinden.

Die Gemeindeleitung unter Joffe hatte die Wahl abgehalten, obwohl das Gericht beim Zentralrat der Juden dies zuvor per Eilbeschluss untersagt hatte. Auslöser waren Klagen gegen die neue Wahlordnung, die unter anderem eine Altersbegrenzung der Kandidaten vorschreibt. Die Wahl wurde deshalb von der Opposition boykottiert.

Der Zentralrat erkennt die Wahl nicht an und will über Sanktionen gegen die Gemeinde entscheiden. Tikkun will die Wahl anfechten. Joffe erklärte dagegen, das Gericht beim Zentralrat sei dafür nicht zuständig, sondern nur das Schiedsgericht der Gemeinde.