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Stichwort: Landessynodalwahlen

Alle sechs Jahre werden am zweiten Adventssonntag die Mitglieder des evangelischen Kirchenparlaments in Bayern, der sogenannten Landessynode, gewählt. Die Wahl fand diesmal am 7. Dezember statt. Wahlberechtigt sind die rund 13.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der mehr als 1.500 evangelischen Gemeinden im Freistaat.

89 der insgesamt 108 Synodalen werden direkt per Briefwahl gewählt. 13 Synodenmitglieder werden von Landeskirchenrat und Landessynodalausschuss gemeinsam berufen. Dazu kommen drei ordinierte Lehrstuhlinhaber, die von Theologischen Fakultäten ernannt werden, sowie drei Jugendsynodale, die der Landesjugendkonvent der bayerischen Landeskirche ernennt.

Wählbar sind prinzipiell alle volljährigen evangelischen Gemeindeglieder. Wer sich zur Wahl stellt, wird auf einem Wahlvorschlag, der vom örtlichen Wahlkreisausschuss aufgestellt wird, nominiert. Der Wahlvorschlag unterscheidet dabei drei Personengruppen, aus denen jeweils Synodale zu wählen sind: Dekane und Dekaninnen, weitere ordinierte Kandidierende sowie nicht-ordinierte Personen.

Insgesamt gibt es sechs Wahlkreise, die sich an der alten Kirchenkreisstruktur orientieren: Ansbach-Würzburg, Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg und Regensburg. Diese sind wiederum in Teilwahlkreise untergliedert. Im Frühjahr 2025 wurden die drei südlichen Kirchenkreise zu einem großen Kirchenkreis Schwaben-Altbayern zusammengelegt. Damit gibt es aktuell nur noch vier Kirchenkreise. Das Landessynodalwahlgesetz wurde aber noch nicht dementsprechend angepasst.

Die Landessynode ist das Kirchenparlament der rund zwei Millionen Protestanten in Bayern. Das Gros der Synodalen ist nicht-ordiniert. Die Synode hat weitreichende Befugnisse: Das Gremium verabschiedet die Kirchengesetze, entscheidet in Personalfragen, beschließt zudem den kirchlichen Haushalt und wählt den Landesbischof oder die Landesbischöfin. Die konstituierende Sitzung des neuen Kirchenparlaments findet im Frühjahr 2026 in Bayreuth statt. (3867/09.12.2025)