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Stichwort: Bayerische Kirchenvorstandswahl 2024

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands, der für sechs Jahre gewählt wird, gehören unter anderem Personalentscheidungen, Finanz- und Immobilienfragen und inhaltliche Schwerpunktsetzung der Gemeinde. Jeder Kirchenvorstand entsendet außerdem einzelne Mitglieder in die regionalen Gremien der Dekanate. Alle sechs Jahre wählen die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zudem die Mitglieder der Landessynode, also des evangelischen Kirchenparlaments in Bayern.

Die Kirchenvorstandswahl steht diesmal unter dem Slogan „Stimm für Kirche!“. Am 20. Oktober ist für die rund 1,8 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) die letzte Möglichkeit, die Kirchenvorstände in den insgesamt rund 1.530 evangelischen Kirchengemeinden in Bayern zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren sowie konfirmierte Jugendliche ab 14 Jahren. Sie können ihre Stimme per Briefwahl oder in den Wahllokalen ihrer Ortsgemeinden abgeben.

Zur Wahl stehen rund 14.000 Menschen – darunter auch fast 80 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Sie kandidieren für die 8.500 Sitze in den 1.285 Kirchenvorständen im Freistaat. Die Größe eines Kirchenvorstands hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. Möglich sind sechs bis 15 Mitglieder, ergänzt wird das Gremium durch die Pfarrerinnen und Pfarrer der jeweiligen Gemeinden. Immer mehr Kirchengemeinden tun sich zusammen für gemeinsame Kirchenvorstände: Während 2018 nur 75 Gemeinden kooperierten, sind es diesmal bereits 414. (00/3052/14.10.2024)